OKR Marc Wischnowsky

Gemeinsam verantworteter christlicher Religionsunterricht – unter diesem Titel hat die ökumenische Schulreferentenkonferenz in Niedersachsen im Mai ein Positionspapier zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichtes vorgelegt. Darin heißt es: „Als evangelische Kirchen und katholische Bistümer in Niedersachsen halten wir es für sinnvoll und geboten, einen Religionsunterricht in gemeinsamer evangelischer und katholischer Verantwortung theologisch, religionspädagogisch und didaktisch konzeptionell zu erarbeiten“ ( S.4; das vollständige Positionspapier findet sich unter: https://www.religionsunterricht-in-niedersachsen.de/christlicherRU )

Wesentliche Punkte dieses ökumenischen Impulses lassen sich entlang der Stichworte 1. „gemeinsam verantwortet“, 2. „christlich“ und 3. „Religionsunterricht“ entfalten:

1. Gemeinsame Verantwortung

Niedersachsen blickt auf eine über 20jährige Geschichte konfessionell-kooperativer Erteilung der Fächer Evangelische und Katholische Religion zurück. In diesen Jahrzehnten ist das niedersächsische Modell nicht nur bundesweit zum Beispiel für andere EKD-Kirchen und Bistümer geworden (vgl. https://www.ekd.de/ekd-text-128-grundlagen-32328.htm ; http://www.konfessionelle-kooperation.info/reli-ein-fach-mit-zukunft). Auch in Niedersachsen lässt sich die stetig wachsende Verbreitung des Modells über alle Schulformen hinweg als eine Bestätigung für dieses Unterrichtsmodell interpretieren. Weil zudem in 20 Jahren der ursprüngliche Fokus auf die organisatorische Vereinfachung weit zurückgetreten ist hinter die Aufgabe, konfessionelle Kooperation inhaltlich zu beschreiben und didaktisch zu entfalten, ist auch das Verständnis und das Vertrauen zwischen den beteiligten Kirchen und Bistümern beständig gewachsen. Mit gegenseitigem Respekt und schon jetzt in gemeinsamer Verantwortung nimmt die ökumenische Konferenz der Schulreferent*innen in Niedersachsen Gespräche mit der Politik und den staatlichen Stellen auf, kümmert sich um die Unterrichtsversorgung im Sinne der res mixta, bezieht die Kerncurricula beider Fächer konsequent aufeinander, bearbeitet die Anträge zur konfessionellen Kooperation in enger Abstimmung, reflektiert die Zukunft des RU in gemeinsamen Tagungen. Ein sehr aktuelles Beispiel für die Frucht solcher Kooperation ist das Konzept der aktuell ausgeschriebenen Weiterbildung BRU durch das NLQ (https://www.ekd.de/ekd-text-128-grundlagen-32328.htm). Sie ist das Ergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen Land und Kirche mit evangelischen und katholischen Vertreter*innen und setzt ebenfalls ganz bewusst auf dir gemeinsame ökumenische Verantwortung auch für zukünftige Weiterbildungskonzepte für das Fach Religion.

2. Christliche Ökumene

Das Positionspapier ist durchdrungen und getragen von einem starken ökumenischen Geist. Seine theologische Grundlage findet das Positionspapier in der biblischen Überlieferung und dem gemeinsamen Christuszeugnis. „Auf der Basis der erreichten ökumenischen Verständigung, der Bibel als gemeinsame Heilige Schrift, der systematisch-theologischen Erwägungen und der religions-pädagogischen Erkenntnisse kann es den Kirchen in Niedersachsen gelingen, gemeinsam die religiöse Bildung an den Schulen weiterzuentwickeln, das christliche Bekenntnis in seiner unterschiedlichen Gestalt zur Sprache zu bringen und zu einem Denken und Handeln aus dem einen Geist Jesu Christi zu gelangen.“ (S. 4) Die Differenzen sollen dabei nicht ausgeblendet werden, denn das konfessionelle Miteinander soll nicht gleichmachen, sondern Perspektiven miteinander ins Gespräch bringen: „Grundlage für diesen Prozess zur Schaffung eines evangelisch und katholisch gemeinsam verantworteten Religionsunterrichts ist die Überzeugung, dass ein von beiden Kirchen getragener Religionsunterricht Gemeinsamkeiten und Übereinstimmungen in Lehre und Bekenntnis wie auch die Unterschiede und Differenzen sichtbar machen und reflektieren kann. Wir nehmen die beiden unterschiedlichen Konfessionen, Konfessionskulturen und die aus diesen erwachsenen Frömmigkeitsformen als bereichernde Vielfalt wahr; sie sind in aller Unterschiedlichkeit und Fremdheit Anlass und Herausforderung zum Diskurs, für den die Achtung und Wertschätzung der jeweils anderen Überzeugung prägend ist.“ (S.3) Als Schulreferent*innen halten wir die Fortentwicklung des katholischen und evangelischen hin zu einem christlichen Religionsunterricht deshalb nicht für möglich, sondern für geboten. Die aus dem Grundgesetzartikel 7 abzuleitende für den Religionsunterricht notwendige „Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ kann auf der in den letzten Jahrzehnten ökumenisch erarbeiteten Basis gemeinsamer theologischer Überzeugungen ausreichend gewährleistet und bezeugt werden.

3. Konfessioneller Religionsunterricht

Das Positionspapier bestätigt die grundgesetzlich gebotene Konfessionalität des Religionsunterrichtes. Die darin begründete Positionalität dieses Faches gegenüber einer wie auch immer gearteten Religionskunde oder einem allgemeinen Werteunterricht ist aber nicht nur grundgesetzlich geboten, sondern eben auch die in didaktischer Hinsicht überzeugendste Form des Religionsunterrichts. Der oben skizzierte Weg, den die Kirchen und Bistümer in Niedersachsen gemeinsam gegangen sind, hatte ja nicht nur organisatorische und politische Aspekte. Viel wesentlicher waren und sind dabei inhaltliche Präzisierungen und didaktische Entwicklungen. Dazu gehört maßgeblich die Anerkennung religiös heterogener Schülergruppen nicht nur als didaktische Herausforderung, sondern eben auch als Chance für einen einladenden Religionsunterricht. Auch konfessionell gebundene Schülerinnen und Schüler bringen immer weniger echtes Glaubenswissen oder religiöse Erfahrung aus ihrer Glaubensgemeinschaft mit. Unter den Bedingungen des weltanschaulichen Pluralismus wird die Fähigkeit zum Perspektivenwechsel zu einer wesentlichen Kompetenzerwartung für jeden Religionsunterricht, der auch anschlussfähig sein will für eine multireligiös bestimmte Schule. Zugleich wird immer deutlicher, dass die Stärkung und reflexive Durchdringung der eigenen Positionalität der Lehrkraft eine wichtige Voraussetzung für einen Religionsunterricht ist, der unter diesen Gegebenheiten nicht nur „kundig“ machen will, sondern Schüler*innen auch Orientierung geben soll in ethischer wie in existentieller Hinsicht.

Als ökumenische Konferenz der Schulreferent*innen regen wir mit diesem Positionspapier einen Beratungsprozess an, der Praktiker*innen wie Theoretiker*innen aus Schule, Kirche, Universität und Politik einbezieht. Wir wünschen uns eine breite Diskussion mit kritischen und konstruktiven Rückmeldungen. Wir wollen hören, welche möglichen schulpraktischen Folgen eine solche Einführung mit sich brächte und welche unterrichtlichen Herausforderungen Sie sehen. Diese kritische Sichtung wird auch nach Schulformen differenzieren müssen. Gerade die berufsbildenden Schulen mit ihrer großen Vielfalt der Abschlüsse und schulischen Wege sind hier besonders zu berücksichtigen. Andererseits sind es gerade die religionspädagogischen Erfahrungen aus den berufsbildenden Schulen, die wesentliche Aspekte dieser Weiterentwicklung angestoßen haben, weil eine berufsbildende Didaktik lange schon mit einer – nicht nur, aber auch religiös – sehr heterogenen Schülerschaft umgehen muss. Auch das wird im Positionspapier gesehen: „Die Heterogenität der Lerngruppen zeigt sich besonders im berufsbildenden Bereich: Gerade die sozialpädagogischen und pflegerischen Ausbildungsgänge legen deutlichen Wert auf eine religiöse Bildung z.B. der zukünftigen Erzieher*innen, Pflegefachkräfte oder Heilerziehungspfleger*innen, sodass im Religionsunterricht regelmäßig konfessionslose oder muslimische Auszubildende vertreten sind. Ein gemeinsam verantworteter christlicher Religionsunterricht ist vor diesem Hintergrund eine große Chance, christliche Glaubensinhalte und Perspektiven zu vermitteln und theologische Antworten auf Fragen des Lebens zu suchen und zu finden.“ (S. 34f.)

Wir sind dankbar für Rückmeldungen, etwa auf der BBS-Jahreskonferenz im RPI Loccum oder durch den VER. Eine gute Gelegenheit bietet sich auch beim diesjährigen Lehrkräfteform in Hannover, das sich ebenfalls dem Thema des Christlichen Religionsunterrichts widmen wird. Wir verteilen 2021 aus Pandemiegründen die Veranstaltung auf drei Tage. Mit BBS-Lehrkräften werden wir am 1. Dezember diskutieren. Herzliche Einladung!

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